Whatsappnutzung von Lehrern

Datensparsam in der Klassengruppe

Whatsapp ist wegen der zum großen Teil nicht dem deutschen Datenschutz entsprechenden Nutzung der erhobenen Daten als Informationskanal in Schulen umstritten. Dennoch wollen viele Pädagogen nicht auf die niedrigschwellige Kommunikation per Whatsapp verzichten. Lässt sich die App dennoch datensparsam einsetzen?

In diesem Artikel soll nicht der Sinn und Zweck einer Whatsapp-Nutzung in der Schule diskutiert werden; im Mittelpunkt steht hier die Datenschutzproblematik. Vor diesem Hintergrund ist vermutlich das größte Problem schon der Moment der Installation. Whatsapp liest hierzu die im Smartphone gespeicherten Telefonnummern aus und überträgt sie an den Betreiber. Whatsapp gehört seit 2014 zu Facebook, welches die Daten verknüpfen, zu Werbezwecken auswerten und nutzen kann. Die Telefonnummern der Schüler werden ggf. als personenbezogene Daten betrachtet (siehe hierzu §3 Bundesdatenschutzgesetz).

Einverständnis der Eltern oder keine Nummernweitergabe

Liegt kein Einverständnis der Schüler oder bei minderjährigen der Eltern vor, dürfen die Telefonnummern nicht an Whatsapp übertragen werden. Dies lässt sich nur verhindern, indem keine Nummern im Smartphone gespeichert werden. Dieser Umstand erschwert die Kommunikation enorm, macht sie aber nicht vollständig unmöglich. Denn ohne gespeicherte Nummer kann dennoch bei Whatsapp kommuniziert werden – bspw. in Gruppen. Ein Beispiel: Nehmen wir an, ein Klassensprecher erstellt eine Gruppe bei Whatsapp, in die er alle Schülerinnen und Schüler einfügt. In diesem Fall benötigt er alle Nummern der Mitschüler und die des Lehrers. Der Klassensprecher fügt die Lehrkraft hinzu, die daraufhin Mitglied der Gruppe ist, aber keine Kontakte der Schüler in seinem Smartphone speichern muss.

Somit sind die Namen der Schüler für den Lehrer nicht eindeutig zu erkennen, was auf den ersten Blick unpraktisch erscheint. Nach Auskunft einzelner Lehrerinnen und Lehrer muss dies allerdings nicht zwangsläufig ein Problem sein, wenn die Gruppe lediglich die Funktion zu Informationszwecken benötigt wird. „Chatten“ im klassischen Sinne ist ohne direkte Nummerzuordnung zwar nicht möglich, das Mitteilen von Stundenausfall oder Erinnern an Kopiergeld aber ohne weiteres.

Verschicken von Schulnoten etc. problematisch

Die Nachrichtenübermittlung bei Whatsapp erfolgt mittlerweile verschlüsselt. Das bedeutet, dass der Betreiber die Inhalte der Chats nicht lesen und somit auch nicht inhaltlich auswerten kann. Dennoch wird vom Versenden von Schulnoten oder anderen ggf. sehr sensiblen Daten abgeraten. Nicht zuletzt, weil alle Chats im Smartphone selber unverschlüsselt gespeichert werden. Dies gilt aber auch für Email oder andere Wege der elektronischen Kommunikation.

Metadaten

Auswerten kann Whatsapp bzw. Facebook, wer wann mit wem chattet. Grob beschrieben entstehen somit schon durch die reine Nutzung sog. Metadaten, die je nach Beurteilung auch als personenbezogene Daten verstanden werden können. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass die Daten nicht in Deutschland verwertet werden. Vor diesem Hintergrund ist immer wieder umstritten, welches Datenschutzrecht greift, wenn sich die Server außerhalb von Deutschland befinden.

Konsequent nur mit Diensthandy

Die Trennung von Privatem und Dienstlichem gehört zur Professionalität in der Schule. Wichtig ist hier, dass allen Beteiligten (Lehrern und Schülern) klar sein muss, dass Profilbilder und Statusmeldungen ggf. auch eingesehen werden können und sich im Zweifelsfall negativ auf das Lehrer/Schüler Verhältnis auswirken können. Hier bietet es sich an, dass das Lehrer-Smartphone für die Schüler deutlich als Diensthandy am Profilbild zu erkennen ist. Gleichzeitig sollten die Schüler darauf hingewiesen werden, dass der das Profilbild und der Status dem Lehrer verborgen werden kann, wenn die Nummer des Lehrers nicht im eigenen Smartphone gespeichert ist. Dies lässt sich entsprechend in den Datenschutzeinstellungen von Whatsapp einstellen.

Definitiv ein Kompromiss

Eigentlich ist offensichtlich: Ohne entsprechende Absprachen zwischen Lehrern und Schülern (in jüngeren Jahrgangsstufen auch Eltern) lässt sich Whatsapp in keinem Fall datenschutzkonform nutzen. Alle Probleme lassen sich derzeit nicht aus dem Weg räumen, von daher bleibt die Nutzung definitiv ein Kompromiss - auch mit eindeutig geäußertem Einverständnis aller Beteiligten.

Dieser Beitrag wurde am 25.04.2017 verfasst.



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