WhatsApp

AGB von Whatsapp nur auf Englisch verfügbar

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Whatsapp gibt es nur in englischer Sprache. Das Landgericht Berlin kommt zum Ergebnis, dass dies den deutschen Nutzern nicht zuzumuten ist und fordert den Betreiber auf, die Nutzungsbedingen und Datenschutzhinweise ins Deutsche zu übersetzen. Genauer nachgeschaut haben wir in deutschen AGBs anderer Anbieter und festgestellt: deutsch allein reicht nicht!

Erst einmal klingt das nach einer guten Nachricht. Selbst für deutsche Nutzer, die sich generell für fähig halten, englische Texte zu verstehen, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Whatsapp nicht immer verständlich. So ist unter Abschnitt 9 folgendes zu lesen: „You affirm that you are either more than 16 years of age, or an emancipated minor, or possess legal parental or guardian consent, and are fully able and competent to enter into the terms, conditions, obligations, affirmations, representations, and warranties set forth in these Terms of Service, and to abide by and comply with these Terms of Service. In any case, you affirm that you are at least 16 years old as the WhatsApp Service is not intended for children under 16.” Das heißt vermutlich, dass Whatsapp von Personen ab 16 Jahren genutzt werden darf. Es sei denn, es handelt sich um einen „an emancipated minor, or possess legal parental or guardian consent”. Es könnte so verstanden werden, dass Jugendliche mit Zustimmung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten auch unter 16 Jahren Whatsapp nutzen dürfen. Wobei noch einmal Wert darauf gelegt wird, dass der WhatsApp Service „[…] not intended for children under 16” ist. Der Google Übersetzer hilft hier nicht weiter, um eventuelle Widersprüche aufzuklären. Eine Übersetzung ins Deutsche wäre definitiv hilfreich und wünschenswert.


AGBs auf Deutsch haben bei Facebook nur eingeschränkte Gültigkeit

Andere AGBs, wie die von Facebook, gibt es in deutscher Sprache. Allerdings heißt das nicht, dass die deutsche Übersetzung im Ernstfall hilft oder gar von Belang ist. Denn gleich zu Beginn heißt es in der „Erklärung der Rechte und Pflichten“ bei Facebook in der Fassung vom 15.11.2013: „Diese Erklärung wurde auf Englisch (USA) verfasst. Sollte es bei der übersetzten Version dieser Erklärung im Vergleich zur englischsprachigen Version zu Unstimmigkeiten kommen, ist stets die englischsprachige Version ausschlaggebend.“

Einen vergleichbaren Passus gibt es bei Google nicht, hier kann sich der Nutzer auf die deutsche Übersetzung verlassen. Auch Apple macht keine Einschränkungen. Sollte es die Nutzungsbedingungen von Whatsapp auf Deutsch geben, dann bitte nicht so halbherzig wie von Facebook gelöst. Sonst ist im Prinzip nichts gewonnen, weil im Grunde ein Abgleich der deutschen AGBs mit dem originalen englischen Text sinnvollerweise vom Nutzer vorgenommen werden muss, um Missverständnisse zu verhindern.

Einen unfreiwilligen kleinen Scherz auf eigene Kosten hat in diesem Falle Skype für seine AGB-Leser vorgesehen. Dort heißt es in der deutschen Fassung unter 18.2: „Um die Benutzerfreundlichkeit zu optimieren, kann Skype Ihnen eine Übersetzung der englischen Version der vorliegenden Bedingungen zur Verfügung stellen.“ Das ist durchaus ein nettes Angebot für alle, die sich bis Abschnitt 18 mit dem Dokument befasst haben und merken, dass sie trotz deutscher Sprache nichts verstanden haben …

Dieser Beitrag wurde am 16.06.2014 verfasst.



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