Interview mit USK Geschäftsführer Felix Falk

«Über Briefe kann man seit Jahrhunderten problematische Inhalte verschicken.»

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) kennzeichnet nicht nur Computerspiele, sondern seit Frühjahr 2015 auch Apps, die sich auf Smartphones oder Tablets finden. Gemeinsam mit Prüfstellen wie PEGI gründete die USK die „International Age Rating Coalition“ (IARC) und entwickelte ein entsprechendes Verfahren, in dem die Anbieter bzw. Entwickler der Apps einen einheitlichen Fragenkatalog ausfüllen müssen. Die Angaben werden dann von den jeweiligen Institutionen nach eigenen Maßstäben bewertet und mit den jeweiligen, regionalen Alterskennzeichen unter anderem im Google-Play-Store gekennzeichnet.

Wir haben mit Felix Falk, Geschäftsführer der USK, über das Jugendschutzmodell für digitale Inhalte gesprochen.



smiley e.V.: Lieber Herr Falk, mittlerweile erfreuen sich die USK-Kennzeichen im Google Play Store bei Eltern und Pädagogen immer größerer Bekanntheit. Sind Sie zufrieden mit der Resonanz auf die Einführung der USK Label?

Felix Falk: Die Resonanz ist sehr ermutigend. Zunächst haben wir zum Start des Systems sehr viel Unterstützung von Seiten der Politik erhalten. Inzwischen erreichen uns auch Nachrichten von Nutzern, die die USK-Kennzeichen im Store finden und sich über diese zusätzlichen Informationen und das Jugendschutzsystem freuen. Auch das Kinderhilfswerk, der Deutsche Kinderschutzbund und die Verbraucherzentrale begrüßen das System und die neue Qualität, die dadurch im Jugendmedienschutz bei Apps erreicht werden kann.

smiley e.V.: Anders als bei Computerspielen prüft die USK nicht eigenständig die zu beurteilenden Apps sondern bezieht sich auf einen Fragenkatalog, den die Anbieter bzw. Entwickler der Apps ausfüllen. Warum wurde nicht das bewährte Verfahren auf Apps übertragen?

Felix Falk: Das hat mehrere Gründe, die mit den neuen Anforderungen der globalen Medienrealität einhergehen. Millionen von Inhalten, die von Anbietern innerhalb kürzester Zeit weltweit verbreitet werden können, lassen sich nicht in unterschiedlichsten Ländern jeweils einzeln in Gremien-Verfahren prüfen. Den klassischen Ansatz könnten globale Plattformanbieter wie Google oder Microsoft schlicht nicht in ihre Angebote implementieren. Hinzu kommt, dass wir herausgefunden haben, dass sich mit Klassifizierungssystemen wie IARC eine ebenso hohe Qualität an Jugendschutz erreichen lässt wie mit den klassischen Verfahren. Und auch bei IARC gibt es natürlich Gremien und Diskussionen beispielsweise zu neuen oder besonders komplizierten Fällen.

smiley e.V.: Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle hat sich traditionell mit Spielen befasst, nicht aber mit Anwendungen wie Textprogrammen etc.. Warum gibt es eine solche Unterscheidung bei Apps im Google-Play-Store nicht.

Felix Falk: Wir sind als USK schon seit 2011 für alle Internetinhalte durch das Gesetz anerkannt worden und kümmern uns inhaltlich deshalb schon längst um weit mehr als um Computerspiele. Als wir mit der Wirtschaft über das IARC-System gesprochen haben, war schnell klar, dass Unternehmen nur einen einheitlichen Ansatz für alle Apps akzeptieren würden, egal ob es ein Spiel, eine Kommunikations-App oder ein Streaming Service ist. Denn am Ende muss es darum gehen, dass die Jugendschutzmaßnahmen gut funktionieren, Eltern sie verstehen und nicht durch zu viele Ansätze und Verfahren verwirrt werden. Denn sonst bringt das beste Jugendschutzsystem nichts.



smiley e.V.: Aus Elternveranstaltungen wissen wir, dass die Kennzeichnungen der USK generell eine große Hilfestellung sind, wenn es bspw. um die Wahl eines Computerspiels geht. Was können Eltern allerdings mit einer Freigabe ab 0 Jahren bei Whatsapp anfangen?

Felix Falk: Es gibt viele Apps, die keine Spiele sind aber dennoch für Kinder problematische Inhalte beinhalten. Beispielsweise ein soziales Netzwerk, eine Dating-App oder die App eines Erotik-Magazins. Whatsapp hat eine per se keine problematischen Inhalte, denn hier kann ich nur mit Menschen kommunizieren, mit denen ich zuvor aktiv meine Handynummer geteilt habe. Anders wäre das bei einem sozialen Netzwerk, das durch das System in der Regel ein höheres Kennzeichen erhält, da alle Nutzer der App untereinander relativ frei kommunizieren können und wir das Produkt für jüngere Kinder eher nicht empfehlen. Auch in diesen Fällen hilft das Alterskennzeichen Eltern beispielsweise, die Kommunikationsrisiken für ihre Kinder besser einzuschätzen.

smiley e.V.: Es wird oft die Befürchtung geäußert, dass sich manche Eltern ihrer Verantwortung entziehen, wenn sie sich auf die Freigaben der USK verlassen und eine weitere Auseinandersetzung mit den Inhalten auf mobilen Geräten ausbleibt. Teilen Sie diese Sorge?

Felix Falk: Ja, das wäre nicht gut. Das IARC-System bietet ein Alterskennzeichen, Inhaltsdeskriptoren und zusätzliche Angaben zu Möglichkeiten von Online-Käufen, Nutzerkommunikation und Standort- oder Datenweitergabe in einer App. Das alles sind wichtige Informationen für die Eltern, die sich mit den einzelnen Inhalten nicht so gut auskennen und in Verbindung mit den Jugendschutzbeschränkungen auf dem Gerät ist damit auch ein guter technischer Schutz möglich. Das alles ist sicherlich eine wichtige Hilfe, aber es ersetzt auf keinen Fall die Erziehungsaufgabe der Eltern, die sich mit den Medieninhalten und dem Nutzungsverhalten ihrer Kinder auseinandersetzen sollten.



smiley e.V.: Facebook hat sich mehreren Presseberichten zufolge bewusst dagegen entschieden, nach deutschem Recht strafbare Äußerungen – gerade aktuell im Bezug auf extrem fremdenfeindliche Kommentare – zu löschen. Wie steht die USK, die der Facebook-App eine Freigabe ab 12 Jahren erteilt hat, dazu im Hinblick auf Jugendschutz im Internet?

Felix Falk: Auch wir denken, dass Facebook problematisch für Kinder sein kann. Deshalb spielt das System auch eine USK 12 aus und keine 0 oder 6. Jugendliche ab 12 bewegen sich jedoch bereits ganz selbstverständlich in sozialen Netzwerken und da ist es für die Bewertung beispielsweise wichtig, ob sich Nutzer über besonders gewalttätige oder sexuelle Inhalte beschweren können und diese dann gelöscht werden. Das tut Facebook prinzipiell. Wegen einzelner Fälle von verfügbaren und problematischen Nutzerkommentaren könnten wir nicht gleich eine 18 vergeben, sonst wären schnell alle Apps, die Kommunikationsmöglichkeiten bieten, nur für Erwachsene empfohlen und das System würde sich ad absurdum führen. Die relativ neue Diskussion zu Hasskommentaren zeigt, dass es hier eben keine Einzelfälle mehr sind und deshalb freue ich mich auch, dass Facebook mittlerweile angekündigt hat, hier in Zukunft mehr tun zu wollen und entsprechende Kommentare auch zu löschen.

smiley e.V.: Kann ein moderner Jugendschutz überhaupt pauschale Urteile fällen, wenn die Dimension der Gefährdung fast ausschließlich durch den vom Nutzer generierten Inhalt abhängt?

Felix Falk: Das ist tatsächlich eine gute Frage, auf die es keine einfache Antwort gibt. Mit fünf Alterskennzeichen und trotz der zusätzlichen Inhaltsdeskriptoren können wir letztendlich nur schematische Angaben zu Apps machen, hinter denen sich Tausende von unterschiedlichsten Inhalten verbergen. Das war auch bei komplexen Spielen nie anders. Trotzdem ist es für Eltern besser, eine pauschale Einschätzung zu erhalten als gar keine. Was die nutzergenerierten Inhalte angeht: Über Briefe kann man seit Jahrhunderten problematische Inhalte verschicken. Trotzdem ist das Briefeschreiben nicht nur für Erwachsene erlaubt. Im IARC-System beziehen wir den Aspekt der nutzergenerierten Inhalte teilweise mit ein. Aber es bleibt trotzdem eine wichtige Aufgabe der Eltern, mit ihren Kindern darüber zu sprechen, wie man sich als Nutzer im Internet bewegt und welche Risiken es geben kann. Für den Straßenverkehr nehmen Eltern dies als ganz selbstverständliche Aufgabe an. So sollte es auch im Bereich der neuen Medien sein.

smiley e.V.: Vielen Dank für das Interview!

Dieser Beitrag wurde am 14.10.2015 verfasst.



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