So ist es korrekt

Öffentliche Filmvorführungen im Jugendzentrum

Urheberrechte, Nutzungslizenzen, Abmahnungen – in kaum einem Bereich sind Jugendleiter und Sozialpädagogen so verunsichert wie bei Fragen, die eine öffentliche Vorführung von Filmen im Jugendzentrum betrifft. Wir haben nachgefragt, wie eine Vorführung korrekt ablaufen kann.

Interviewt haben wir Martin Ludwig, Commercial Director der Motion Picture Licensing Company Deutschland GmbH (MPLC).

smiley e.V.: Ein Jugendzentrum möchte eine Übernachtungsparty durchführen mit 15 Besuchern durchführen. Die Teilnehmer wollen unbedingt einen Film ansehen und schlagen vor, dass die Jungen und Mädchen einfach DVDs mitbringen. Am Abend selber werden dann spontan Filme wie "Ich unverbesserlich", "Harry Potter" und "Twilight" mitgebracht. Wie verhält sich der Betreuer jetzt korrekt? Kann so kurzfristig überhaupt alles richtig gemacht werden?

Martin Ludwig: Sollten in einer Jugendeinrichtung Filmwerke gezeigt werden, muss vor der Nutzung der Filme die Lizenzierung geklärt sein. Das Medium muss auf legalem Weg beschafft werden, gekauft, geliehen - legaler Download.
Da unsere Schirmlizenz grundsätzlich die Einrichtung berücksichtigt, sollte man dies vorher mit der entsprechenden Einrichtung abklären.

smiley e.V.: Kann pauschal gesagt werden, wann eine Vorführung öffentlich ist?

Martin Ludwig: "Das auf diesem Datenträger enthaltene Programm ist urheberrechtlich geschützt und darf nur privat und zu Hause vorgeführt werden. Kopierung, Vervielfältigung, Vermietung, öffentliche Vorführung und sonstige gewerbliche Nutzung, auch in Ausschnitten, sind untersagt. Jegliche unautorisierte Nutzung wird straf- und zivilrechtlich verfolgt." Dieser Hinweis findet sich auf den Medien - somit ist alles, was über den privaten Bereich hinausgeht als öffentlich zu betrachten.

smiley e.V.: Mit welchen Kosten ist zu rechnen, wenn ca. 50 Jugendliche bei einer Kinoveranstaltung im Jugendzentrum ein Film gezeigt werden soll?

Martin Ludwig: Eine Jugendeinrichtung kann mit einer Lizenzgebühr von derzeit € 298,00 pro Jahr und Standort rechnen. Damit sind alle Filmnutzungen unserer Studios und Verleiher abgedeckt. Diese finden Sie hier: http://www.mplc-film.de/file/MPLC-Studioliste.pdf. Über den BAG OKJE haben wir eine Rahmenvereinbarung getroffen, die es Mitgliedern ermöglicht, die Lizenz zu €168,75 zu erhalten.

smiley e.V.: Wovon hängen die Kosten konkret ab?

Martin Ludwig: Die Kosten der Lizenzierung hängen grundsätzlich mit der Art und Größe der Einrichtung zusammen.

smiley e.V.: Oft wird auch in Jugendzentren ein Eintrittsgeld genommen, um Unkosten zu decken. Wie hoch darf dann ein Eintrittsgeld sein?

Martin Ludwig: Einige Jugendzentren nehmen einen Unkostenbeitrag von bis zu € 2,00, das ist bei gemeinnützigen Einrichtungen durchaus üblich.

smiley e.V.: Wie sieht es aus, wenn in einer Schulklasse ein Spielfilm gezeigt wird?

Martin Ludwig: Die Schulklasse gilt nicht als öffentlich - somit entfällt eine Lizenzierung im Klassenverbund (auch GEMA kann hier nicht berechnet werden).

Dieser Beitrag wurde am 07.12.2015 verfasst.



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