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Abzocke im Internet und mit dem Handy


Nach wie vor sind im Internet diverse Kostenfallen zu finden. Gerade Kinder und Jugendliche sind Zielgruppe der vermeintlich praktischen Online-Dienste, die vor allem eins sind: teuer.

Doch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen diese Verträge gar nicht ohne Einverständnis ihrer Eltern abschließen. Sie sind laut Gesetz nur "beschränkt geschäftsfähig" und dürfen nur im Rahmen des s.g. "Taschengeldparagrafen" (§ 110 BGB) lediglich kleinere "Geschäfte" wie den Kauf einer CD tätigen.
Abgeschlossenen Abo-Verträge können also nachträglich von den Eltern widerrufen werden.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt auf ihrer Homepage ein Musterbriefe zur Kündigung ungewollter Handy-Abos oder Internet-Dienste zur Verfügung.

Mehr Infos zu diesem Thema gibt es bei: Handysektor



"Kostenfalle" Handy-Abo


Unabhängig von rechtlichen Möglichkeit gibt es einheitliche "SMS-Befehle" um diese Dienste zu kündigen:

Bei fast 30 Anbietern gelten folgende Befehle:

Außerdem stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieter, die auf der Homepage zu finden sind, Hinweise zu Kündigungsmöglichkeiten.

Auch zu diesem Thema gibt es mehr Infos auf der der Internetseite Handysektor.




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