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Es wird konkret: bald Gesetzesentwurf zum Verbot von Killerspielen?


Laut Informationen von SPIEGEL-Online entwickelt jetzt der bayrische Innenminister einen ersten Gesetzentwurf zum Thema "Killerspielverbot".

Demnach sollen Computerspiele entsprechend dem, was bisher für Schriften  bzw. dem Veröffentlichen entsprechender Inhalte nach §131 StGB galt, beurteilt werden. Dort heißt es: "Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, [...] herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. "

Nach Beckstein sei der Spielraum, den diese Formulierung zulässt, zu groß. Nach dem bayrischen Entwurf sollen Computerspiele explizit erwähnt werden.  

Die Diskussion um ein entsprechendes Gesetz wird auch in Niedersachsen geführt. Die Forderung des niedersächsischen Innenministers Schünemann nach einem schnellen Verbot, soll während einer öffentlichen Veranstaltung am Dienstag den 5. Dezember 2006 von 18.00 bis 20.00 Uhr im Niedersächsischen Landtag diskutiert werden.


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