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So wird's gemacht: Kino in der Kinder- und Jugendarbeit

Erinnert sich noch jemand an 16mm Filme, an die Kurse zur Bedienung der Projektoren und an die Angst, dass der Film während einer spannenden Szene reißt? Kinoatmosphäre ist mit Beamer und DVD-Player technisch nicht mehr besonders anspruchsvoll – aber dennoch ein reizvolles Angebot in der Kinder und Jugendarbeit.

von Andreas Holte (Medienzentrum der Region Hannover) und Moritz Becker (smiley e.V.)

Bei der Durchführung bedarf es mehr als einem Film aus der Videothek und ein wenig Technik. Wer Filme öffentlich vorführen will, braucht hierfür eine entsprechende Lizenz. Das Zeigen von Filmen in einer Jugendeinrichtung ist je nach Definition öffentlich oder nicht – wer auf Nummer sicher gehen will, zeigt nur Filme mit einer entsprechenden Lizenz. Filme aus der Videothek haben diese Lizenz NICHT. Mit der GEZ oder einer entsprechenden Rahmenvereinbarung hat dieser Sachverhalt ebenfalls nichts zu tun. Weder muss eine solche Veranstaltung bei der GEZ angemeldet werden, noch reicht ein bei der GEZ gemeldeter Fernseher für eine Vorführung aus! Analog zu Tonträgern entsprechend der GEMA ist die mplc (früher VIDEMA) zuständig für öffentliche Veranstaltungen. Eine Vorführlizenz für Filme müsste also bei der mplc gegen Gebühr eingeholt werden.

Allerdings bieten hier die lokalen Medienzentren oder Kreisbildstellen pädagogischen Einrichtungen ein großes Film-Angebot an. Alle Filme, die hier ausgeliehen werden, haben bereits eine Lizenz für eine nicht kommerzielle öffentliche Vorführung. Im Internet bspw. unter www.mzrh.de für die Region Hannover kann dieses Angebot online durchsucht und vorbestellt werden. Bei der Wahl des Films müssen unbedingt die Kriterien für den Alters- und Entwicklungsstand angemessenen beachtet werden. Es lohnt sich in jedem Fall, den Film VOR der Vorführung selbst einmal anzusehen.

Auch was die Technik angeht, sind die Medienzentren und Kreisbildstellen die richtigen Ansprechpartner. DVD-Player, Lautsprecher, Beamer und Leinwände können in der Regel ebenfalls kostenlos ausgeliehen werden!

Wichtig ist, dass es sich bei der Veranstaltung um ein nichtkommerzielles Angebot handelt. Der Eintrittspreis darf maximal die Unkosten decken, aber keinen Gewinn erwirtschaften. Zu erwähnen ist an dieser Stelle das leider geltende Außenwerbeverbot bei einer nichtkommerziellen Vorführung mit den hier beschriebenen Lizenzen. Das bedeutet, dass bspw. in der Presse zwar die Veranstaltung angekündigt, nicht aber konkret der Film beworben werden darf. Das gilt auch für die Homepage. Hinter dieser Regelung steckt unter anderem die Sorge kommerzieller Kinobetreiber, die mit wesentlich höherem finanziellen Aufwand sonst nicht konkurrenzfähig sein könnten.

Der letzte Stolperstein bei einer Kinderkinoveranstaltung kann die Altersfreigabe darstellen. Die Vorgaben der FSK (freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) sind generell zu berücksichtigen – selbst wenn Eltern ihre Zustimmung geben, darf ein fünfjähriges Kind bei einer Vorführung eines Filmes ab 6 nicht anwesend sein. Besonders bei alten Filmen fallen die Einstufungen aus heutiger Sicht sehr streng aus. Eine Verfilmung, die 1975 mit 6 Jahren freigegeben wurde, könnte nach heutigen Maßstäben eine Freigabe vermutlich ohne Alterseinschränkung der FSK bekommen. Maßgeblich ist aber dennoch die tatsächlich erteilte Einstufung.


Checkliste Technik:


Checkliste Film:


Andreas Holte ist der Leiter des Medienzentrums der Region Hannover.  Als Kooperationspartner hat smiley e.V. in den letzten Jahren nicht nur von der vielfältigen Technik und Beratung profitiert. Es wurden auch gemeinsame Lehrerfortbildungen vom Medienzentrum und smiley e.V. durchgeführt.


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