Freies WLAN

Das Ende der Störerhaftung in Deutschland

Bisher galt in Deutschland, dass der Betreiber eines privaten WLANs haftbar gemacht werden konnte, wenn Gesetzesverstöße von Nutzern des Zugangs begangen werden. Dies soll sich nun ändern und kann zu einer Entlastung für Schulen und Jugendeinrichtungen führen.

Heftige Diskussionen der Politik um das Telemediengesetz in Deutschland scheinen vorerst beendet zu sein: Die Regierungsparteien haben sich dazu durchgerungen, die umstrittene Störerhaftung abzuschaffen. Das bedeutet, dass zukünftig nur der Nutzer selbst für sein Handeln haftbar gemacht werden soll – nicht auch derjenige, der das Internet zur Verfügung gestellt hat. Wenn bisher ein Jugendlicher ein freies WLAN der Jugendeinrichtung bspw. für Urheberrechtsverstöße nutzte, musste bisher die Einrichtung als sog. „Störer“ ebenfalls mit Konsequenzen rechnen. Dies war oft ein Grund, weshalb sich Schulen und Jugendeinrichtungen nicht trauten, das WLAN für alle zu öffnen. Gleiches gilt für einen WLAN-Hotspot mit dem Smartphone, den bspw. Jugendliche erstellen, wenn nicht alle vor Ort eine Internetflatrate haben. Die Rechtslage in Deutschland ist hier wesentlich strenger gewesen als in anderen europäischen Ländern – mit der Folge, dass es wesentlich weniger freie Zugänge per WLAN ins Internet gibt.

Aktuell sollten Jugendeinrichtungen und Schulen weiterhin vorsichtig sein, da die Störerhaftung mit der Einigung der Regierungskoalition nicht abgeschafft worden ist: noch handelt es sich bei dem Vorhaben um einen Gesetzentwurf.


Nachtrag vom 2. Juni 2016:
Leider entpuppt sich die Neuregelung aus Sicht einiger Experten als fauler Kompromiss. Eine Übersicht über die Kritik ist hier bei Netzpolitik.org zu finden:

https://netzpolitik.org/2016/wlan-stoererhaftung-grosse-koalition-kann-sich-nicht-zu-echter-rechtssicherheit-fuer-offene-netze-durchringen/

Dieser Beitrag wurde am 11.05.2016 verfasst.



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