Cybermobbing als Straftat

Forderung der SPD: Cybermobbing soll Straftat werden

Derzeit ist Cybermobbing als solches keine Straftat. Die SPD fordert jetzt, dass das Beleidigen, Bloßstellen und Diffamieren im Internet mit einem neuen Gesetz bekämpft werden soll und verspricht besseren Schutz der Opfer.

Das Internet ist aus Sicht des nordrhein-westfälischen Justizministers Thomas Kutschaty (SPD) „eine richtige Waffe geworden, gegen die es keine Schutzweste gibt“. In einem Interview mit der Bild fordert er deshalb, dass Cybermobbing ein eigener Straftatbestand werden muss.

Wer im Netz beleidigt oder bloßgestellt wird, hat tatsächlich derzeit nicht die Möglichkeit, dies bei der Polizei wegen Cybermobbing anzuzeigen. Was allerdings nicht bedeutet, dass dieser Umstand nicht strafrechtlich relevant sein kann. Es ginge dann um Beleidigung, Verleumdung oder vergleichbare Straftatbestände (eine hilfreiche Auflistung ist hier unter www.polizei-beratung.de zu finden). Viel würde sich im Ergebnis nicht ändern. Es erscheint vor diesem Hintergrund fraglich, ob Betroffenen durch einen eigenen Paragraphen, der letztendlich bestehendes Unrecht zusammenfasst, geholfen wird oder gar wie eine „Schutzweste“ wirken kann.

Ein positiver Effekt könnte sein, dass Cybermobbing in der polizeilichen Kriminalstatistik als solches evaluiert werden würde und somit als Problemfeld besser erfasst werden kann. Dies könnte mittelfristig zu mehr Sensibilität führen als wenn Cybermobbing wie derzeit irgendwo zwischen Beleidigung, Persönlichkeitsverletzungen oder Verleumdung herauszulesen ist.

Die Hoffnung besteht vor allem darin, dass ein deutlich formulierter Strafbestand Cybermobbing eine abschreckende Wirkung auf potentielle Mobber im Internet hätte. Dennoch ist Mobbing im Internet oft eine Facette von Mobbing, die großenteils auch offline stattfindet. Das wirft aber die Frage auf, ob dann nicht aus der gleichen Logik auch Mobbing unabhängig des Internets unter Strafe gestellt werden müsste. Denn auch hier ist lediglich das Zusammenspiel aus einzelnen strafbaren Handlungen relevant, nicht die Tatsache selbst, dass jemand gemobbt wird.

Prävention gegen Cybermobbing ist letztendlich vermutlich eher eine pädagogische Herausforderung als eine juristische Angelegenheit. Hier sind vermutlich Schulen und Elternhäuser aktuell mehr gefragt als Gerichte.

Mittlerweile wurde der §201a StGB überarbeitet. Ein Beitrag dazu ist hier zu finden.

Dieser Beitrag wurde am 05.06.2014 verfasst und am 01.02.2015 überarbeitet.
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